DSGVO und Spracherkennung in der Physiotherapie | ciSio
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Physiotherapie · Datenschutz

Ist KI-Spracherkennung in der Physiotherapie mit der DSGVO vereinbar?

Ja, wenn die Verarbeitung vertraglich und organisatorisch geregelt ist. Dazu gehören ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter, ein geklärter Serverstandort und eine Rechtsgrundlage für die Aufnahme, etwa die ausdrückliche Einwilligung des Patienten. Beim ciSio Listener werden die Daten verschlüsselt übertragen und auf Servern in Europa verarbeitet. Die Freigabe jedes Eintrags bleibt bei der behandelnden Fachkraft.

Was verarbeitet wird

Bei der Spracherkennung in der Praxis entstehen Gesundheitsdaten.

Während der Behandlung werden Beschwerden, Befunde und der Therapieverlauf besprochen. Das sind Gesundheitsdaten. Sie gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine der dort genannten Ausnahmen greift, zum Beispiel die ausdrückliche Einwilligung des Patienten.

Dazu kommt die berufliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, die auch in der Physiotherapie gilt. Wer eine Software für die Dokumentation einsetzt, klärt deshalb vorher, wer Zugriff auf die Inhalte hat.

Vor dem Einsatz

Fünf Punkte, die eine Praxis vor dem Einsatz einer Spracherkennung klären sollte.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Verarbeitet ein Anbieter Daten im Auftrag der Praxis, schreibt Art. 28 DSGVO einen Vertrag vor. Er regelt, wofür die Daten verwendet werden, wer Zugriff hat und wie sie geschützt sind.

Serverstandort

Fragen Sie konkret, wo die Aufnahmen verarbeitet werden. Für eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU stellt die DSGVO zusätzliche Anforderungen (Art. 44 ff. DSGVO).

Speicherdauer und Löschung

Klären Sie, wie lange Aufnahmen und Texte gespeichert bleiben und wann sie gelöscht werden. Die Frist gehört in den Vertrag, nicht in eine mündliche Zusage.

Einwilligung der Patienten

Der Patient erfährt vor der Behandlung, dass aufgezeichnet wird und wozu. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit für die Zukunft widerrufbar. Wer nicht einwilligt, wird ohne Aufnahme genauso behandelt.

Prüfung durch die Fachkraft

Ein Vorschlag der Software ist noch kein Eintrag in der Patientenakte. Legen Sie fest, dass jeder Text geprüft und freigegeben wird, bevor er in die Dokumentation übernommen wird.

Ist für Ihre Praxis eine Person für den Datenschutz benannt, binden Sie sie früh ein. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

ciSio Listener

So sind diese Punkte beim ciSio Listener geregelt.

Auftragsverarbeitung

Ihre Praxis und ciSio schließen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Sie legt fest, wer Zugriff hat und wie die Daten verarbeitet werden.

Verarbeitung in Europa

Technologiepartner des Listeners ist AlpineAI. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und auf Servern in Europa verarbeitet, nach europäischen und Schweizer Datenschutzstandards.

Freigabe bei der Fachkraft

Der Listener erstellt Vorschläge für Anamnese, Befund und Verlauf. Die behandelnde Fachkraft prüft, ergänzt und gibt sie frei. Eigenständige Diagnosen oder Therapieempfehlungen erstellt der Listener nicht.

Ohne Schnittstelle zur Praxissoftware

Die Fachkraft übernimmt die freigegebenen Texte an die passende Stelle ihrer gewohnten Praxissoftware. So hat sie jeden Eintrag noch einmal vor Augen, bevor er Teil der Dokumentation wird.

Muster für die Einwilligung

Eine kurze Mustervorlage für die Einwilligung der Patienten stellen wir auf Anfrage bereit. Jede Praxis passt sie an ihre eigenen Abläufe an.

Häufige Fragen

Was Praxen zum Datenschutz beim ciSio Listener fragen.

Darf ein Behandlungsgespräch in der Physiotherapie aufgezeichnet werden?
Ja, wenn eine Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht, etwa die ausdrückliche Einwilligung des Patienten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wer nicht einwilligt, wird ohne Aufnahme behandelt.
Wo werden die Daten des ciSio Listeners verarbeitet?
Bei unserem Technologiepartner AlpineAI auf Servern in Europa, nach europäischen und Schweizer Datenschutzstandards. Die Daten werden verschlüsselt übertragen.
Braucht eine Praxis für den ciSio Listener einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Ja. Wenn ein Anbieter Gesundheitsdaten im Auftrag der Praxis verarbeitet, schreibt Art. 28 DSGVO einen solchen Vertrag vor. Für den ciSio Listener schließen Ihre Praxis und ciSio diese Vereinbarung ab.
Gibt es eine Vorlage für die Einwilligung der Patienten?
Ja. Eine kurze Mustervorlage stellen wir auf Anfrage bereit. Sie ist ein Muster und keine Rechtsberatung, jede Praxis prüft und ergänzt sie für ihre eigenen Abläufe.

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