Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Verarbeitet ein Anbieter Daten im Auftrag der Praxis, schreibt Art. 28 DSGVO einen Vertrag vor. Er regelt, wofür die Daten verwendet werden, wer Zugriff hat und wie sie geschützt sind.
Ja, wenn die Verarbeitung vertraglich und organisatorisch geregelt ist. Dazu gehören ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter, ein geklärter Serverstandort und eine Rechtsgrundlage für die Aufnahme, etwa die ausdrückliche Einwilligung des Patienten. Beim ciSio Listener werden die Daten verschlüsselt übertragen und auf Servern in Europa verarbeitet. Die Freigabe jedes Eintrags bleibt bei der behandelnden Fachkraft.
Während der Behandlung werden Beschwerden, Befunde und der Therapieverlauf besprochen. Das sind Gesundheitsdaten. Sie gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine der dort genannten Ausnahmen greift, zum Beispiel die ausdrückliche Einwilligung des Patienten.
Dazu kommt die berufliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, die auch in der Physiotherapie gilt. Wer eine Software für die Dokumentation einsetzt, klärt deshalb vorher, wer Zugriff auf die Inhalte hat.
Verarbeitet ein Anbieter Daten im Auftrag der Praxis, schreibt Art. 28 DSGVO einen Vertrag vor. Er regelt, wofür die Daten verwendet werden, wer Zugriff hat und wie sie geschützt sind.
Fragen Sie konkret, wo die Aufnahmen verarbeitet werden. Für eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU stellt die DSGVO zusätzliche Anforderungen (Art. 44 ff. DSGVO).
Klären Sie, wie lange Aufnahmen und Texte gespeichert bleiben und wann sie gelöscht werden. Die Frist gehört in den Vertrag, nicht in eine mündliche Zusage.
Der Patient erfährt vor der Behandlung, dass aufgezeichnet wird und wozu. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit für die Zukunft widerrufbar. Wer nicht einwilligt, wird ohne Aufnahme genauso behandelt.
Ein Vorschlag der Software ist noch kein Eintrag in der Patientenakte. Legen Sie fest, dass jeder Text geprüft und freigegeben wird, bevor er in die Dokumentation übernommen wird.
Ist für Ihre Praxis eine Person für den Datenschutz benannt, binden Sie sie früh ein. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ihre Praxis und ciSio schließen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Sie legt fest, wer Zugriff hat und wie die Daten verarbeitet werden.
Technologiepartner des Listeners ist AlpineAI. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und auf Servern in Europa verarbeitet, nach europäischen und Schweizer Datenschutzstandards.
Der Listener erstellt Vorschläge für Anamnese, Befund und Verlauf. Die behandelnde Fachkraft prüft, ergänzt und gibt sie frei. Eigenständige Diagnosen oder Therapieempfehlungen erstellt der Listener nicht.
Die Fachkraft übernimmt die freigegebenen Texte an die passende Stelle ihrer gewohnten Praxissoftware. So hat sie jeden Eintrag noch einmal vor Augen, bevor er Teil der Dokumentation wird.
Eine kurze Mustervorlage für die Einwilligung der Patienten stellen wir auf Anfrage bereit. Jede Praxis passt sie an ihre eigenen Abläufe an.